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   VGH Bayern, 19.08.1999 - 4 ZS 99.2065   

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VGH Bayern, 19.08.1999 - 4 ZS 99.2065 (https://dejure.org/1999,49737)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.08.1999 - 4 ZS 99.2065 (https://dejure.org/1999,49737)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. August 1999 - 4 ZS 99.2065 (https://dejure.org/1999,49737)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 12.99

    Gemeinsame Agrarpolitik - Gebühren für Untersuchungen und Hygienekontrollen von

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof neigt ebenfalls dieser Ansicht zu (Beschluß vom 19. August 1999 - VGH 4 ZS 99.2065 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2001 - 2 S 2898/98

    Fleischbeschaugebühr

    Dies legt die Annahme nahe, die entsprechenden Kosten seien nicht von den in der Richtlinie 85/73/EWG (in der jeweiligen Fassung) angesprochenen umfasst (s. dazu auch die Darstellung im angef. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts, Abdr. S. 11 ff.): Die dort in Bezug genommene Richtlinie des Rates vom 26.6.1964 zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch (ABl. Nr. 121, 2012) - RL 64/433/EWG - i.d.F. der Richtlinie vom 7.2.1983 (ABl. Nr. L 59/10) und der Richtlinie vom 11.12.1989 (ABl. Nr. L 395/13), ferner in der Fassung vom 29.7.1993, zuletzt geändert am 22.7.1995 (ABl. Nr. L 243/7) sieht - worauf in der Rechtsprechung schon hingewiesen worden ist (vgl. etwa BayVGH, Beschluss vom 19.8.1999 - 4 ZS 99.2065 - und OVG NW, Urteil vom 15.12.1998 - 9 A 2561/97 - ferner auch das NdsOVG) - die Trichinenuntersuchung nicht einheitlich vor.
  • VGH Bayern, 16.04.2003 - 4 ZB 03.198

    Fleischhygienegebühren; Zuschläge; Trichinenuntersuchungsgebühr; Bakteriologische

    a) Auch unter diesem Aspekt ist die Zulassung der Berufung gem. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht gerechtfertigt, denn der Verwaltungsgerichtshof teilt die Bedenken des Verwaltungsgerichts gegen die Gültigkeit der Fleischhygiene-Gebührensatzung des Beklagten vom 16. November 1998 wegen des in § 2 Abs. 3 normierten "Personalkostenzuschlags" (vgl. BayVGH vom 19.8.1999 Az. 4 ZS 99.2065).
  • VG Stuttgart, 18.10.2000 - 4 K 3358/00

    Voraussetzungen für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage;

    "Die Frage, ob diese Gebühren in den gemeinschaftsrechtlich vorgesehenen Untersuchungsgebühren enthalten sind oder der Regelungsbefugnis des nationalen Gesetz- und Verordnungsgebers unterfallen, ist streitig (für Ersteres: VG Magdeburg, Urt. v. 25.10.1999 - VG 8 K 328/98 - VG Würzburg, Beschluss v. 24.06.1999 - VG W 8 S 99.416 - VG Trier, Urteil vom 11.03.1997, - 2 K 2398/94 TR - für Letzteres: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.12.1998 - 9 A 2561/97 - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18.01.2000 - OVG 11 K 5275/98 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 19.08.1999 - VGH 4 ZS 99.2065 -).
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